Vertiefende Informationen
Best-Practice-Beispiele zu Mobilitätsdaten
Im Themenbereich “Mobility-as-a-service” - z.B. bei Verträgen mit Anbietern von E-Roller-Sharing - hat sich die Mobility Data Specification als Standard durchgesetzt.
Folgende Beispiele zeigen mit konkreten vertraglichen Formulierungen, wie die Datenhoheit der Kommunen sichergestellt werden kann:
- Mustervereinbarung der Stadt Hamburg für E-Tretroller-Anbieter: https://www.hamburg.de/contentblob/12739712/7242056ae13651f702172cbc2adb4281/data/%202019-06-20-plev-vereinbarung-hamburg-final.pdf
- Empfehlungen und Memorandum von Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund: https://www.staedtetag.de/publikationen/positionspapiere/e-tretroller-stadtverkehr-praxisleitfaden-2019
- Lizenzierungsbedingungen der Stadt San Francisco für Mobility-as-a-Service-Angebote: https://www.sfmta.com/sites/default/files/reports-and-documents/2018/10/scooter_program_terms_conditions_and_guidline_10.12.18_0.pdf
Spannende Einblicke zum Themenbereich Smarte Mobilität bietet auch die Studie “Öffentliche Mobilitätsplattformen” der Rosa Luxemburg Stiftung (Juni 2021).
Linksammlung
Musterklausel aus Berlin
Berlin hat ebenfalls Datenhoheits-Musterklauseln formuliert und kommt genau mit einer Klausel aus: https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/e-government/open-data/informationsangebote/2open-datamusterklausel_-opendatainvertraegenmitdrittenzurerhebungspeicherungundverarbeitung.docx - Allerdings mit Verweis auf weitere Veordnungen. Spannend ist in dem Zusammenhang auch die Open-Data-Verordnung Berlin: https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/e-government/open-data/rvo.pdf
“Smart Flanders” Musterklauseln
Die belgische Initiative “Smart Flanders 2.0”, bestehend aus 13 belgischen Städten und der Kommission der Flämischen Gemeinschaft, hat eine Open-Data-Charta samt Vertrags-Musterklauseln ausgearbeitet und im Sommer 2018 ratifiziert. Diese Grundsätze erläutern weitere Hintergrundinformationen und sind mit konkreten Beispielen versehen:
https://smart.flanders.be/open-data-beleid/open-data-charter/
Vertragsklauseln im Überblick bei der Europäischen Kommission
Das “Support Centre for Data Sharing” der EU-Kommission hat sich Vertragsklauseln von bestehenden Verträgen in Bezug auf Daten angeschaut. Diese Klauseln wurden je nach Sektor bzw. Thema betrachtet, wiedergegeben und kommentiert. Daraus ist eine fast 200-Seitge Studie entstanden, sowie ein Internetangebot zum durchstöbern der einzelnen Formulierungen:
https://eudatasharing.eu/de/recommended-contract-terms
Warum sind Mustervertragsklauseln zur Datensouveränität wichtig?
Im Folgenden sind Zitate gesammelt, die eine Notwendigkeit der im Musterlastenheft formulierten Mustervertragsklauseln begründen.
Zitate aus PD “Datensouveraenitaet in der Smart City” 02/2020
(https://www.pd-g.de/assets/Presse/Fachpresse/200213_PD-Impulse_Datensouveraenitaet_Smart_City.pdf)
3.1.2.3 - Die Auswirkungen von IWG und PSI prüfen: Gehen Kommunen beziehungsweise kommunale Unternehmen im Smart-City-Kontext heute Verträge mit der Privatwirtschaft ein, stehen sie vor der Herausforderung, dass diese gegen die bis 2021 in nationales Recht umzusetzende, novellierte PSI-Richtlinie verstoßen könnten.
3.1.2.4 - Datensouveränität in Ausschreibungsunterlagen aufnehmen - Kommunen unterliegen strikten Vergabevorschriften. Smart-City-Leistungen sind daher in der Regel ausschreibungspflichtig. Im Kontext der Datensouveränität stellt dies eine Chance dar: Wer bereits in den Ausschreibungsunterlagen genau definierte Anforderungen an die Datensouveränität formuliert, erspart sich rechtliche Unsicherheit beziehungsweise beugt (auch vergaberechtlich) schwierigen Nachverhandlungen vor
3.1.2.5 - Muster-Formulierungen entwickeln und interne Verwendung sicherstellen - Die Digitalisierung der Daseinsvorsorge im Sinne der Smart City ist ein kommunales Querschnittsthema. Diverse Fachbereiche nutzen die Digitalisierung entsprechend ihrer Fach-strategien und auch kommunale Beteiligungen schließen Verträge mit Smart-City-Anbietern.
Zitate aus Fraunhofer “Urbane Datenräume” 07/2018
(https://www.iais.fraunhofer.de/content/dam/iais/pr/pi/2018/PI_20180629/UDR_Studie_062018.pdf)
„Überführung der vorhandenen kommunalen technischen Infrastruktur in eine standardbasierte Infrastruktur mit offenen Schnittstellen und Formaten entsprechend einer allgemeinen IKTReferenzarchitektur“
„Kommunen sollen den technischen und organisatorischen Aufbau ihres urbanen Datenraumes aktiv vorantreiben. Das soll sie in die Lage versetzen, ihre Daten nachhaltig für vielfältige innovative Dienste zu nutzen und die Datensouveränität herzustellen.“
„Schärfung des Bewusstseins für mögliche Abhängigkeitsproblematiken (Vendor-Lock-ins) und frühes Entgegenwirken: Setzt eine Kommune bei der Gestaltung ihrer technischen IKTInfrastruktur auf die Technologien eines einzelnen Herstellers oder Betreibers, so kann hieraus eine Abhängigkeit entstehen, die sich auf lange Sicht Kosten- und aufwandsintensivaus wirkt. Daher sollten Kommunen in Verträgen den Aspekt der Offenheit bei der Anschaffung von Systemen und Produkten oder beim Outsourcing von Diensten berücksichtigen und sich die Auswirkungen von Vendor-Lock-ins bewusst machen“
„Minimierung der Datenabhängigkeit von einem Anbieter“